
Namensänderung auf der Lohnsteuerkarte/Lohnsteuerklassenwechsel bei Heirat
EINLEITUNG
Durch die Heirat ändert sich grundsätzlich auch Ihre Lohnsteuerklasse. Wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, wechselt dieser im Regelfall von Lohnsteuerklasse I nach III. Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, werden sie im Regelfall entweder beide in die Lohnsteuerklasse IV oder einer in Klasse III und der andere in Klasse V eingestuft. Namensänderungen sollten in die Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
Wenn beide Ehepartner berufstätig sind, sind bei einem Wechsel der Steuerklassen die Lohnsteuerkarten beider Ehegatten vorzulegen.
ZUSTAENDIG
die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes
VORAUSSETZUNG
Durch die Heirat hat sich Ihre Steuerklasse und eventuell Ihr Name geändert und stimmt nicht mehr mit dem auf der Lohnsteuerkarte ausgewiesenen Namen überein.
ABLAUF
Sie müssen bei der zuständigen Stelle einen Antrag auf Änderung einer Lohnsteuerkarte stellen.
Der Antrag kann durch persönliches Erscheinen oder schriftlich gestellt werden. Das Antragsformular erhalten Sie direkt bei der Gemeinde. Einige Gemeinden stellen das Antragsformular auch über das Internet zur Verfügung. Sie können das Formular am PC ausfüllen und ausdrucken und müssen es dann noch unterschreiben.
Wenn Sie jemanden mit der Beantragung beauftragen, erteilen Sie ihm eine schriftliche Vollmacht, geben ihm Reisepass oder Personalausweis sowie die weiteren Unterlagen mit und bitten die beauftragte Person, ebenfalls seinen Reisepass oder Personalausweis mitzubringen.
UNTERLAGEN
- Personalausweis oder Reisepass
- alte Lohnsteuerkarte (wenn beide Ehegatten von der Änderung betroffen sind, beide Lohnsteuerkarten)
- beglaubigte Abschrift aus dem neuen Familienbuch oder beglaubigte Heiratsurkunde
FRIST
Ein Lohnsteuerklassenwechsel ist grundsätzlich nur einmal im Jahr möglich. Der Antrag muss bis zum 30. November des Jahres gestellt werden, für das die Lohnsteuerkarte gilt.
KOSTEN
Es entstehen keine Gebühren oder sonstige Kosten.
SONSTIGES
Auskünfte erteilt auch das
Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen.
Nähere Informationen über die Lohnsteuerklassen und die Steuerklassenwahl finden Sie auch auf den Internetseiten des Finanzministeriums Baden-Württemberg in der Reihe "
Aktuelle Tipps" ("Steuerklassen") und "
Steuerratgeber" ("Lohnsteuerfibel" und "Hinweise zur Lohnsteuerkarte").
RECHTSGRUNDLAGE
§ 39 Einkommensteuergesetz (EStG) (Lohnsteuerkarte)
Sie können das gesamte
Einkommensteuergesetz hier aufrufen. Bitte beachten Sie dazu die vom Bundesministerium der Justiz zur Nutzung dieses kostenlosen Dienstes veröffentlichten
Erläuterungen.